Verbindliche Anmeldung zum Event-Tag!

Die Anmeldefrist endet am 15.11.2025

    1. Teilnahmebestätigung







    2. Präsentation

    (Vergleiche Lageplan)



    Wir möchten einen eigenen Stand/PAVILLON* an der Event-Meile aufstellen und folgende Größe in Anspruch nehmen:





    Wir benötigen am Stand/PAVILLON*


    (eine Kabeltrommel ist selbst zu stellen)

    3. Kostenumlage

    Wir werden die für unser Unternehmen gültige Kostenpauschale in Höhe von

    bis zum 15.11.2025 auf das Konto des Werbekreises überweisen:
    BIC/SWIFT: GENODEM1BOB
    IBAN: DE84 42861387 0203055300

    (Mit der Kostenumlage finanzieren wir die Attraktionen, technischen Voraussetzungen,
    Werbekampagnen usw.! )

    4. Aktionen und Attraktionen

    Wir planen folgende Aktionen und Attraktionen
    (falls schon bekannt, bei späteren Planungen meldet euch bitte bei uns):

    5. Internet

    Wir möchten mit unserem Unternehmen auf den Internetseiten des Werbekreises
    Burlo-Borkenwirthe e.V. aufgeführt werden und bitten um einen Link auf unsere eigene
    Internet-Seite.

    Unsere Internet Adresse lautet:

    6. Sonstige Veröffentlichungen

    Bitte berücksichtigt unser Unternehmen für weitere Veröffentlichungen jeglicher
    Art, die im Zusammenhang mit der Event-Tag veranlasst werden.

    Die Firmenbezeichnung lautet:

    Die Branchenbezeichnung lautet:

    Deine Anmeldebestätigung schicken wir dir innerhalb von zwei Werktagen an deine angegebene E-Mail-Adresse.



    Teilnahmebedingungen:

    1. Der Werbekreis Burlo-Borkenwirthe e.V. als Veranstalter wird den Event-Tag am 26.04.2026 durchführen. Die Event-Meile soll am Sonntag, 26.04.2026 von 11.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein.
    2. Der Veranstalter kann ohne Nachweis von Gründen von der Durchführung der VeranstaltungAbstand nehmen. Ein Schadensersatzanspruch des Unternehmens (Ausstellers) ist ausgeschlossen. Bereits gezahlte Kostenpauschalen werden in diesem Fall zurückerstattet.
    3. Sollte die Veranstaltung während des Verlaufs aufgrund höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung hin geschlossen werden müssen, bleibt die Verpflichtung des Ausstellers zur Zahlung der vereinbarten Kostenpauschale voll erhalten.
    4. Die Standzuteilung nach Lage erfolgt durch den Veranstalter, der sich nach den Wünschen des Ausstellers orientiert, daran aber nicht gebunden ist. Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass in der allgemeinen Kostenpauschale die Kosten für die Grundinstallation sowie der Verbrauch von Strom enthalten sind. Die Material- sowie Lohnkosten für die Verlegung von Licht- oder Kraftstrom werden gesondert berechnet.
    5. Der Aussteller ist ohne Genehmigung nicht berechtigt, seine Standfläche ganz oder teilweise Dritten zu überlassen oder sie zu tauschen
    6. Der Aussteller verpflichtet sich, die Urheberrechte Dritter zu beachten und evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, sowie den Veranstalter von gebührenrechtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.
    7. Die Ausstattung des Standes ist Sache des Ausstellers, er hat dabei die technischen Weisungen der Veranstalter im Hinblick auf z.B. Optik, Geräusche oder Mangelhaftigkeit zu beachten. Der Aussteller hat bei seinem Stand auf Brandschutz zu achten, und die jeweiligen technischen Sicherheitsregeln zu berücksichtigen. Der Aussteller verpflichtet sich, den Stand während der Dauer der Veranstaltung mit Personal zu besetzen sowie auf Sauberkeit zu achten.
    8. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Stand oder das Ausstellungsgut des Ausstellers sowie für evtl. Unfälle und Schäden.
    9. Die Kosten für die Beseitigung der Verunreinigung (durch Farbe oder das Bekleben mit nicht rückstandsfrei zu entfernenden Folien) des Ausstellungsgeländes zum Beispiel durch Schadstoffe hat der die Verunreinigung verursachende Aussteller zu tragen. Dies gilt auch, wenn die Verunreinigung durch dritte Personen verursacht wurde, die für den Aussteller tätig wurden. Ebenfalls ist es nicht gestattet, Nägel und Schrauben in die Holzseitenwände zu drehen oder zu schlagen.